Autokauf

Haben Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen erworben und kämpfen nun mit Mängeln am Fahrzeug oder gar schon mit Ihrem Autohaus, das Ihrem Begehren keine Beachtung zu schenken scheint? Haben Sie das Gefühl, einen Unfallwagen erworben zu haben, obwohl Ihnen das Fahrzeug als unfallfrei verkauft wurde?
      
Der Autokauf ist ein Quell vielfältiger Probleme mit dem Verkäufer. Es entsteht häufig Streit darüber, wer die Kosten der Mangelbeseitigung zu tragen oder für weitere Schäden aufzukommen hat. Auf dem Weg zum mangelfreien und vertragsgerechten Fahrzeug gilt es, sich richtig zu verhalten und seine Rechte unter Beachtung der kaufrechtlichen Besonderheiten wahrzunehmen.

Die Mängelrechte des Käufers sind in der Praxis vor allem dann gefährdet, wenn Fehler bei der Durchsetzung der Ansprüche passieren. Dies beginnt bereits bei der Anzeige des Mangels beim Verkäufer, die für den Streitfall beweisbar gemacht werden sollte. Dem Verkäufer muss im Regelfall das Recht eingeräumt werden, behebbare Mängel binnen einer gewissen Frist selbst zu reparieren. Doch auch wenn der Verkäufer keine Reaktion zeigt, sollte die Selbstvornahme der Reparatur in einer anderen Werkstatt nicht unüberlegt erfolgen, sondern unbedingt auf die Aufbewahrung der mangelhaften Bauteile für einen späteren Prozess hingewirkt werden. 

Fehler bei der Duchsetzung von Mängelrechten sind vermeidbar! Die Rechtsanwaltskanzlei Goletz steht Ihnen mit schneller und kompetenter Hilfe zur Seite.

Ebenso wehre ich für Verkäufer von Fahrzeugen zu Unrecht erhobene Käuferansprüche ab. Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung und schildern Sie mir Ihr Problem in einem ersten, unverbindlichen Gespräch. Ich werde Ihnen die gangbaren Wege aufzeigen und wenn Sie dies wünschen, alles Notwendige für Sie einleiten