Familienrecht

Eine Trennung ist nicht nur schmerzlich, sondern darüber hinaus sehr konfliktträchtig! Sofern sich die Beteiligten in Familiensachen bereits einig sind oder außergerichtlich eine Einigung erreicht werden kann, lassen sich familienrechtliche Fragen ganz häufig schnell und kostengünstig klären und Probleme aus der Welt schaffen. Ein Beispiel ist die einvernehmliche Scheidung, die in kürzester Zeit und mit wenig Aufwand durchgeführt werden kann.
   
Ein ganz besonderes Augenmerk meiner Bemühungen liegt daher darauf, dem Gegenüber mit Fingerspitzengefühl die Vorteile einer Zusammenarbeit klar zu machen und so der Konfliktvermeidung zu dienen. Es versteht sich von selbst, dass hier ein sehr behutsames Vorgehen angezeigt ist. 

Jedoch nicht in allen Fällen kann dies gelingen, insbesondere wenn die Verhältnisse schon zerrüttet sind. In diesem Fall gilt es, Ihre Rechte vor Gerichten geltend zu machen, ggf. auch im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes (Eilverfahren).

Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite bei Ehescheidungen, auch von Ausländern, bei Folgesachen, wie etwa der Geltendmachung von Ehegatten- oder Kindesunterhalt, bei Ansprüchen auf Zugewinn oder der Teilung des Hausrats, bei Fragen zur Ehewohnung sowie bei Kindschaftssachen, d.h. der Regelung von Sorgerecht und Umgangsrechten