Erbrecht

Erbrecht

Wie bereits an anderer Stelle auf dieser website dargestellt, sind wir im Familien- und Erbrecht überwiegend beratend tätig.

Im Erbrecht stehen wir Ihnen bei der Regelung der Erbfolge, sei es durch Testament, sei es durch anderweitige Verfügungen, beratend zur Seite, wobei wir neben der rechtlichen Seite die Angelegenheit auch unter steuerlichen Gesichtspunkten würdigen. Durch die Ausnutzung legaler Gestaltungsspielräume kann die steuerliche Belastung auf ein Minimum reduziert werden.

Hierbei sind wir nicht einzig für private Mandanten tätig, sondern in nicht unerheblichem Umfang auch für Unternehmensmandanten. Für letztere sind wir überwiegend mit der Regelung der Unternehmensnachfolge befasst. Auch übernehmen wir auf Anfrage, sofern aus Kreisen unserer Mandantschaft gewünscht, Testamentsvollstreckungen.

Im Familienrecht sind wir ebenfalls im wesentlichen beratend tätig, überwiegend im Rahmen von Eheverträgen und Scheidungsfolgen-Vereinbarungen. Wie auch im Erbrecht arbeiten wir großteils für Unternehmensmandanten, um die steuerlich legalen Gestaltungsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber bietet, nutzen zu können.

Darüber hinaus werden wir bei einvernehmlichen Scheidungen, mit welchen wir oft zuvor im Rahmen der Scheidungsfolgen-Vereinbarung befasst waren, tätig, nicht selten zum Zweck der außergerichtlichen Regelung von Unterhalt und Zugewinn.

Unsere Tätigkeiten im Familien- und Erbrecht beschränken sich nicht allein auf nationale Angelegenheiten, sondern umfassen auch das internationale Familien- und Erbrecht. Einer unserer Schwerpunkte ist die Bearbeitung von solchen internationalen Angelegenheiten, beispielsweise von Scheidungen, bei denen einer oder beide Ehepartner ausländische Staatsangehörige sind, sowie von Erbfällen, die durch die Nationalität des Erblassers oder im Ausland befindlichen Grundbesitz ganz oder teilweise ausländischem Recht unterliegen.

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