Kosten

Eine Rechtsanwaltskanzlei ist als wirtschaftlich orientiertes Unternehmen darauf angewiesen, Verluste zu vermeiden. Dies bedeutet, dass ich für meine Dienste ein angemessenes Honorar verlangen muss. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer gesondert zu treffenden Gebührenvereinbarung. Bei allen Problemlagen und in jedem Verfahrensschritt werde ich jedoch darum bemüht sein, die Kosten bzw. das Kostenrisiko für Sie zu minimieren.
    
In vielen Angelegenheiten hat die Gegenseite für die Rechtsverfolgungskosten aufzukommen. Das bedeutet, dass Sie nicht mit Kosten belastet werden, wobei allerdings das Risiko zu bedenken ist, dass sich eine Forderung im Nachhinein als unberechtigt herausstellt oder dass die Gegenseite finanziell nicht in der Lage ist, Kostenersatz zu leisten.
      
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, werden die entstehenden Kosten in der Regel übernommen. Besonderheiten und Ausnahmen werde ich anhand Ihres Falles mit Ihnen besprechen. Es liegt mir fern, Versicherungen zu vermitteln oder zu empfehlen. Jedoch wird manche Rechtswahrnehmung erst dann wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar, wenn eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde.
    
Für bedürftige Rechtsuchende besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.
    
Wenn Sie keine Vorstellung davon haben, welche Kosten mit einer bestimmten Sache verbunden sind oder Ihnen entstehen können, so fragen Sie vorab unverbindlich, bspw. telefonisch bei mir nach. Auch hier gilt: Fragen nach entstehenden Kosten kostet nichts!
       
Auch in einem laufenden Mandat kann ich Ihnen selbstverständlich jederzeit Ihre Gebührenfragen beantworten. Scheuen Sie sich nicht, mich darauf anzusprechen.