Ende Juni berichtet das TV-Magazin „auto mobil“ über das Portal fahrerbewertung.de. Diese Seite ermöglicht es Nutzern, über jeden Autofahrer eine Bewertung zu verfassen. BHP-Rechtsanwalt Jörg Hardenberg wurde im Beitrag zu diesem Thema befragt.
Stellen Sie sich vor, Sie sind ein Außendienst-Mitarbeiter und hatten, wie es vorkommen kann, während einer Fahrt einen Disput mit einem anderen Autofahrer. Sie vergessen den Vorfall, bis Ihr Vorgesetzter Sie nach einigen Wochen in sein Büro holt und eine Bewertung über Sie als Fahrer verliest, die große Zweifel an Ihrer Befähigung als Außendienst-Mitarbeiter hinterlässt.
fahrerbewertung.de – der Online-Pranger
Was klingt wie eine Geschichte aus einer schlechten Seifenoper kommt tatsächlich immer häufiger vor. Möglich macht es das Portal fahrerbewertung.de. Auf dieser Seite können Nutzer – ohne eine Barriere und völlig anonym – wahllos Autofahrer bewerten. Dafür geben die Nutzer nur das Kennzeichen des Fahrers an und können direkt mit der Bewertung loslegen. Eine Anmeldung oder die Angabe von persönlichen Daten sind nicht erforderlich. Um das Ganze noch einfacher zu machen, gibt es sogar eine App für Android und iOS, um auch mobil Bewertungen abgeben zu können.
Das Bonner Unternehmen hinter fahrerbewertung.de sieht sein Portal als Beitrag zur Verkehrserziehung, Experten schätzen das Portal viel mehr als einen Online-Pranger ein. Aus rechtlicher Sicht stellen sich uns verschiedene Fragen.
Welche rechtlichen Fallstricke gibt es?
Wir als Juristen sehen das Portal sehr kritisch. Ein Hauptgrund für diese kritische Sicht ist, dass die Bewertungen völlig ungeprüft und ungefiltert ablaufen. Es werden eben nicht nur Kennzeichen, sondern Personen bewertet. Zudem haben die Betroffenen keine Chance, sich zu wehren. „Bei einer Strafanzeige hat man immer die Möglichkeit, dem Vorwurf auf Augenhöhe zu begegnen und sich dazu zu äußern und Zeugen zu benennen, die die eigene Sicht der Dinge belegen können. Diese Chance wird den Betroffenen bei fahrerbewertung.de komplett genommen“, kommentiert Jörg Hardenberg im VOX-Magazin auto mobil das Portal.
Ein Datenkrake?
Das Portal erlaubt zudem, konkrete Zeit- und Ortsangaben zu den Bewertungen beizufügen. Damit ist fahrerbewertung.de grundsätzlich in der Lage, genaue Bewegungsprofile der Fahrzeuge und Fahrer zu erstellen. „Man kann also genau nachvollziehen, wo und wann sich das Auto bewegt hat. Das geht in einen Bereich, in dem es gefährlich wird“, so Jörg Hardenberg weiter. Vor allem der Datenschutz der Halter ist nicht mehr gewährleistet. „Der Datenschutz kann verletzt werden, wenn sich jemand die Mühe macht, über das Kennzeichen den Halter zu ermitteln. Das ist heutzutage über eine Anfrage beim Straßenverkehrsamt für rund fünf Euro möglich“, weiß Jörg Hardenberg.
Sollten auch Sie bzw. Ihr Kennzeichen auf fahrerbewertung.de erfasst und kommentiert worden sein, empfehlen wir eine umgehende rechtliche Überprüfung des Inhalts.
Als vielseitige Fachkraft arbeite ich als Familientherapeutin und nutze mein tiefes Verständnis für Jura und Psychologie, um Familien in Konflikten oder Krisen zu vermitteln und zu beraten. Zusätzlich dazu biete ich auch Beratungsdienste im Bereich des digitalen Rechts an, wobei ich meine juristische Expertise nutze, um Unternehmen und Einzelpersonen bei Fragen im Zusammenhang mit digitalen Rechtsfragen zu unterstützen.
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